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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Aufträge an EHH Entrümpelungs- und Haushaltsservice Hecker. Stand: September 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang von Vereinbarungen

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen EHH Entrümpelungs- und Haushaltsservice Hecker, Inhaber Christian Hecker, Alte Straße 16, 56072 Koblenz (nachfolgend „wir“ oder „EHH“) und dem Auftraggeber über Entrümpelungen, Haushalts-, Nachlass- und Betriebsauflösungen, Demontagen, einfache Rückbauarbeiten, Abtransport und Entsorgung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Was wir im Angebot, im Auftragsformular oder sonst ausdrücklich mit Ihnen vereinbaren, geht diesen Bedingungen vor. Individuelle Absprachen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Auch das Anfrageformular dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme – über die Website kommt kein Vertrag zustande.

(2) Besichtigung und Angebot sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser Angebot annehmen – etwa durch Unterzeichnung des Auftragsformulars, durch Bestätigung in Textform oder durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung.

(3) Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume – beispielsweise bei Ihnen vor Ort – oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail geschlossen, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Wir erbringen die im Angebot beziehungsweise im Auftragsformular beschriebenen Leistungen. Dazu gehören je nach Vereinbarung insbesondere das Räumen der benannten Bereiche, das Sortieren vor Ort, die Demontage von Möbeln, Küchen und Einbauten, einfache Rückbauarbeiten, der Abtransport sowie die Zuführung zur Entsorgung.

(2) Rückbauarbeiten führen wir ausschließlich an nicht tragenden Bauteilen aus. Eingriffe in die Statik, in tragende Bauteile sowie Arbeiten, die eine besondere behördliche Genehmigung oder eine gesetzlich vorgeschriebene Zulassung erfordern, sind nicht Bestandteil unserer Leistung.

(3) Wir dürfen Subunternehmer und Hilfskräfte einsetzen. Ihr Ansprechpartner und Vertragspartner bleiben wir.

§ 4 Angebot und Festpreis

(1) Der vereinbarte Festpreis gilt für den Leistungsumfang, der dem Angebot zugrunde liegt – also für das, was bei der Besichtigung erkennbar war beziehungsweise was Sie uns in Ihrer Anfrage, durch Fotos oder durch Ihre Beschreibung mitgeteilt haben.

(2) Unsere Preise verstehen sich einschließlich Anfahrt im vereinbarten Einsatzgebiet. Ein Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

(3) An ein abgegebenes Angebot halten wir uns 14 Tage ab Zugang gebunden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

§ 5 Besenreine Übergabe

(1) Ist eine besenreine Übergabe vereinbart, bedeutet das: Die vereinbarten zu entsorgenden beweglichen Gegenstände werden entfernt und die betroffenen Flächen anschließend grob ausgefegt.

(2) Nicht eingeschlossen sind – sofern nicht ausdrücklich zusätzlich vereinbart – eine Grundreinigung, eine Fenster- oder Intensivreinigung, das Entfernen hartnäckiger oder eingetrockneter Verschmutzungen, das Beseitigen von Bauschmutz, Maler- oder Renovierungsarbeiten sowie Leistungen der professionellen Gebäude- oder Spezialreinigung.

(3) Solche Zusatzleistungen können wir auf Wunsch anbieten, soweit sie in unseren Leistungsbereich fallen. Sprechen Sie uns einfach an – wir sagen Ihnen offen, was sinnvoll ist und was nicht.

§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers und Zugang zum Objekt

(1) Sie stellen sicher, dass wir zum vereinbarten Termin ungehinderten Zugang zu allen zu räumenden Bereichen haben und dass die erforderlichen Schlüssel oder eine zugangsberechtigte Person zur Verfügung stehen.

(2) Sie sorgen dafür, dass wir zur Räumung berechtigt sind – etwa als Eigentümer, Mieter, Verwalter oder aufgrund einer entsprechenden Vollmacht oder Erbenstellung. Auf Verlangen weisen Sie uns dies nach.

(3) Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, kennzeichnen Sie bitte vor Beginn deutlich oder entfernen sie vorher. Teilen Sie uns außerdem bekannte Besonderheiten mit, etwa beengte Zugänge, eingeschränkte Halte- oder Parkmöglichkeiten, Aufzugssperrzeiten, Schäden, Feuchtigkeit oder Schädlingsbefall.

(4) Ist für das Abstellen unseres Fahrzeugs eine behördliche Genehmigung oder eine Halteverbotszone erforderlich, stimmen wir vorher ab, wer sie beantragt und wer die Kosten trägt.

(5) Entstehen uns durch unterlassene Mitwirkung Mehraufwand oder Wartezeiten, können wir diese nach dem tatsächlichen Aufwand berechnen. Wir weisen Sie darauf hin, sobald es absehbar ist.

§ 7 Zusätzliche Leistungen und erhebliche Mehrmengen

(1) Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass erheblich mehr zu räumen ist als dem Angebot zugrunde lag, oder werden Leistungen erforderlich, die nicht vereinbart waren, so sind diese vom Festpreis nicht umfasst.

(2) In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich, bevor wir die zusätzlichen Arbeiten ausführen, und stimmen Umfang und Vergütung mit Ihnen ab. Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine kostenpflichtigen Zusatzarbeiten aus.

(3) Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten den Vertrag hinsichtlich des zusätzlichen Umfangs beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach dem vereinbarten Preis anteilig abgerechnet.

(4) Geringfügige Abweichungen, die bei einer Räumung üblich sind, berechtigen uns nicht zu einer Nachforderung.

§ 8 Gefährliche Stoffe und besonders überwachungsbedürftige Abfälle

(1) Nicht Gegenstand unserer Leistung sind Stoffe und Gegenstände, deren Ausbau, Transport oder Entsorgung besondere gesetzliche Voraussetzungen, Genehmigungen oder Fachkenntnisse erfordert. Dazu zählen beispielsweise asbesthaltige Materialien, künstliche Mineralfasern, gefährliche Chemikalien, Altöl, Säuren und Laugen, explosive oder leicht entzündliche Stoffe, Munition, bestimmte Gasflaschen sowie sonstige gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechts.

(2) Ist Ihnen bekannt oder haben Sie Anhaltspunkte, dass solche Stoffe vorhanden sind, teilen Sie uns das bitte vor Vertragsschluss mit.

(3) Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten entdeckt, unterbrechen wir die Arbeiten im betroffenen Bereich, soweit dies erforderlich ist, und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Die Beauftragung eines geeigneten Fachbetriebs bleibt Ihnen überlassen; auf Wunsch unterstützen wir bei der Suche.

(4) Die übrigen Arbeiten führen wir fort, soweit das gefahrlos und sinnvoll möglich ist.

§ 9 Entsorgung

(1) Wir führen das geräumte Gut nach Möglichkeit getrennt geeigneten Entsorgungs- und Verwertungswegen zu und beachten dabei die abfallrechtlichen Vorgaben.

(2) Sie sichern zu, dass das zu räumende Gut keine Stoffe im Sinne von § 8 enthält, soweit Ihnen das bekannt ist oder bekannt sein muss.

(3) Einen gesonderten Entsorgungsnachweis stellen wir aus, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder dies vereinbart wurde.

§ 10 Wertgegenstände und persönliche Unterlagen

(1) Finden wir bei der Räumung Gegenstände, die erkennbar von Wert oder erkennbar persönlich bedeutsam sind – etwa Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden, Ausweise, Testamente, sonstige wichtige Dokumente oder persönliche Fotos und Briefe –, so entsorgen wir diese nicht und behalten sie nicht.

(2) Wir sichern solche Fundstücke, informieren Sie unverzüglich und übergeben sie Ihnen oder einer von Ihnen benannten Person.

(3) Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Wertanrechnung nach § 11 vereinbart wurde.

§ 11 Verwertbare Gegenstände und Wertanrechnung

(1) Gegenstände gehen nicht allein dadurch in unser Eigentum über, dass wir mit der Räumung beauftragt werden. Eine Übereignung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.

(2) Sind verwertbare Gegenstände vorhanden, können wir mit Ihnen vereinbaren, dass diese auf den Auftragspreis angerechnet werden. Wir prüfen das bei der Besichtigung und halten Gegenstände sowie Höhe der Anrechnung im Angebot oder im Auftragsformular nachvollziehbar fest.

(3) Ob und in welcher Höhe eine Anrechnung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal zusagen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung erfolgt keine Anrechnung und es entsteht kein Anspruch auf eine solche.

(4) Gegenstände nach § 10 sind von einer Wertanrechnung ausgenommen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 12 Termine

(1) Termine vereinbaren wir verbindlich, sobald der Auftrag erteilt ist. Wir halten vereinbarte Termine ein; kommt es ausnahmsweise zu Verzögerungen, informieren wir Sie so früh wie möglich.

(2) Bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben – etwa Unwetter, Sperrungen, Verkehrsunfälle oder Krankheit –, verschiebt sich der Termin um die Dauer der Behinderung. Wir stimmen dann zeitnah einen Ersatztermin mit Ihnen ab.

§ 13 Absage eines verbindlich vereinbarten Termins

(1) Sie können einen vereinbarten Ausführungstermin jederzeit absagen oder verschieben. Bitte teilen Sie uns das so früh wie möglich mit – dann entstehen in aller Regel keine Kosten.

(2) Sagen Sie einen verbindlich vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor dem Ausführungsbeginn ab, ohne dass wir dies zu vertreten haben, können wir Ersatz des uns dadurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Dazu zählt insbesondere der Aufwand, der uns entsteht, weil die reservierte Arbeitszeit so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, sowie bereits angefallene Kosten für Fahrzeug, Personal, Container oder Genehmigungen.

(3) Wir können diesen Schaden pauschal mit 15 % des vereinbarten Auftragswerts, höchstens jedoch 250 €, geltend machen. Ihnen bleibt es ausdrücklich unbenommen nachzuweisen, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schulden Sie nur den nachgewiesenen geringeren Betrag oder gar nichts. Umgekehrt bleibt es uns unbenommen, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.

(4) Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie ein Ihnen zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht ausüben. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

(5) Können wir einen Termin aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht einhalten, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.

§ 14 Zahlungsbedingungen und Anzahlung

(1) Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung fällig. Sie können bar oder per Überweisung zahlen.

(2) Bei Zahlung auf Rechnung beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Rechnungsdatum, soweit im Angebot oder Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei größeren oder kostenintensiven Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Ob eine Anzahlung erfolgt und in welcher Höhe, wird ausschließlich individuell im Angebot beziehungsweise im Auftragsformular festgelegt. Eine pauschale Anzahlungspflicht besteht nicht.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5) Aufrechnen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ihr Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

§ 15 Gewährleistung und Haftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zeigen Sie uns erkennbare Mängel bitte zeitnah an, damit wir sie abstellen können.

(2) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für unsere Tätigkeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei Generali mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Angabe beschreibt den bestehenden Versicherungsschutz und begründet für sich genommen keine über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hinausgehende Haftung.

(6) Für Gegenstände, die Sie uns entgegen § 6 Absatz 3 nicht als zu erhalten gekennzeichnet oder entfernt haben, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Absatz 2 bleibt unberührt.

§ 16 Rechte als Verbraucher

(1) Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Das gilt insbesondere für Gewährleistungsrechte und für ein bestehendes Widerrufsrecht.

(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der Seite Widerrufsrecht.

(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen nach § 1 Absatz 3 bleiben davon unberührt.

Fragen zu diesen Bedingungen?

Rufen Sie an unter 0160 3337440 oder schreiben Sie an info@ehh-koblenz.de. Wir erklären Ihnen gern, was eine Regelung für Ihren Auftrag konkret bedeutet.